Gesperrte Sportgeräte

Im Auftrag des Sportstätten-Betreibers wurden das vorliegende Objekt von uns, den Hessischen Sportstätten, geprüft.

Im Rahmen dieser Prüfung wurden erhebliche Sicherheitsmängel festgestellt, weswegen die Sportgeräte gesperrt und mit einem Hinweis-Siegel versehen wurden.


Folgende Möglichkeiten können der Grund für die vorliegende Sperrung sein:

  • Das Gerät entspricht nicht den aktuellen Sicherheitsstandards.
  • Die weitere Nutzung des Gerätes ist unsicher und kann zu Unfällen führen.
  • Das Gerät erfüllt nicht die entsprechenden DIN-Normen oder weitere Voraussetzungen.
  • Es besteht akute Verletzungsgefahr für Sportler und Sportlerinnen.
  • Das Gerät wurde aufgrund fehlender Sicherheits-Vorrichtungen (z.B. Absturzsicherung) gesperrt.


Der Sportstätten-Betreiber erhält von uns einen Prüfbericht mit den expliziten Mängeln und ein Angebot zur Beseitigung dieser. Bitte setzen Sie sich bezüglich der weiteren Vorgehensweise mit dem Betreiber in Verbindung! Die Siegel sind bis zur Mängelbeseitigung durch eine Fachfirma nicht zu entfernen.


Vielen Dank.


Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Hessischen Sportstätten